Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 25 PWG)
- Aushang ab dem 8. März 2021 -
Presbyteriumswahl 2021
Das Ergebnis der Presbyteriumswahl vom 28. Februar 2021 wird nachstehend bekannt gemacht:
Presbyterinnen/Presbyter = Vorschlagsliste
abgegebene Stimmzettel: | 228 |
ungültige Stimmzettel: | 38 |
gültige Stimmzettel | 190 |
Name | Anzahl der Stimmen |
---|---|
Fatemeh Abreyan | 96 |
Rudolf Alexander | 135 |
Till Keller | 129 |
Kevin Knor | 114 |
Birgit Nagel | 147 |
Deborah Nisius | 118 |
Albert Ottenbreit | 103 |
Beate Otto | 128 |
Matthias Schönweiler | 108 |
Für die beruflich Mitarbeitenden liegt keine Vorschlagsliste vor, da nur ein Kandidat vorgeschlagen wurde.
Namen
Dirk Bröll
Damit sind gewählt:
Presbyterinnen/Presbyter
- Rudolf Alexander
- Till Keller
- Kevin Knor
- Birgit Nagel
- Deborah Nisius
- Albert Ottenbreit
- Beate Otto
- Matthias Schönweiler
beruflich Mitarbeitender
- Dirk Bröll
Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand/dem vom Kreissynodalvorstand gebildeten Ausschuss,
Sauerwiesweg 1
66117 Saarbrücken
schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.